Die Regeln für CDM basieren auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, die im Folgenden genannt und kurz beschrieben werden:
- Das Kyoto-Protokoll ist die Grundlage für den globalen Klimaschutz und legt Emissionsgrenzen für die beteiligten Staaten fest.
- Das Projekt-Mechanismen-Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung Deutschlands an den projektbezogenden Instrumenten des Kyoto-Protokolls, CDM und JI.
- Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ist die Grundlage für das Emissionshandelssystem der Europäischen Union.
- Die Verbindungsrichtlinie verknüpft den internationalen Emissionshandel auf Staatenebene mit dem Europäischen Emissionshandelssystem auf der Anlagenebene.
- Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz ist die nationale Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie und stellt die rechtliche Grundlage für den Handel mit Emissionszertifikaten in Deutschland da.
- Für die Nutzung verschiedener Amtshandlungen erhebt das Umweltbundesamt bzw. die nachgeordneten Stellen Gebühren. Die Gebührensätze sind in der entsprechenden Gebührenverordnung niedergelegt. Einige dieser Gebührensätze wurden verändert, diese finden sie hier.